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BRANDGEFAHR 08. September 2026

Leere Vapes richtig entsorgen

Ausgediente Einweg-E-Zigaretten gehören nicht in den Restmüll. Darauf möchte die Stadtreinigung Hamburg (SRH) hinweisen. Die in den Geräten verbauten Lithium-Akkus stellen bei unsachgemäßer Entsorgung eine erhebliche Brandgefahr dar. Deutschlandweit kommt es täglich zu schätzungsweise rund 30 Bränden in Sammelfahrzeugen, Sortieranlagen und Recyclingbetrieben, die durch falsch entsorgte Batterien und Akkus ausgelöst werden.

Werden Vapes über den Restmüll entsorgt, können die Akkus durch Druck oder Beschädigungen im Müllwagen in Brand geraten. Dies gefährdet Mitarbeitende, verursacht hohe Sachschäden und stört wichtige Entsorgungs- und Recyclingprozesse.

Sven Winterberg, SRH- Leiter Zentrale Kundenberatung, Entsorgung und Vertrieb: „Einweg-Vapes enthalten kleine Akkus mit einem hohen Gefahrenpotenzial, aber auch wertvolle zurückgewinnbare Rohstoffe, deshalb dürfen sie keinesfalls im Restmüll landen. Jede korrekt zurückgegebene E-Zigarette hilft, Brände zu verhindern, Ressourcen zu schonen und die Sicherheit unserer Mitarbeitenden zu erhöhen“.

Verbraucher:innen können ausgediente Vapes kostenlos im Handel zurückgeben, denn Verkaufsstellen von E-Zigaretten sind zur Rücknahme verpflichtet. Auch größere Elektro- und Lebensmittelmärkte nehmen sie zurück. Zudem können Einweg-Vapes auf allen zwölf Hamburger Recyclinghöfen kostenlos abgegeben werden. Sie werden anschließend fachgerecht verwertet.

Die richtige Entsorgung schützt nicht nur Menschen und Anlagen, sondern ermöglicht auch die Gewinnung wertvoller Sekundärrohstoffe. Gleichzeitig wird verhindert, dass Schadstoffe in die Umwelt gelangen. 

Wichtig: Vapes, Akkus und Batterien dürfen auch nicht über die Container für Elektrokleingeräte entsorgt werden, da dort ebenfalls Brandgefahr besteht.

Ihre Ansprechpartner in der Pressestelle

Pressesprecher Kay Goetze

Kay Goetze

Pressesprecher / Leiter Unternehmenskommunikation

Johann Gerner-Beuerle

stv. Pressesprecher

Anna-Maria Jeske

stv. Pressesprecherin

Die in diesem Bereich bereitgestellten Pressemitteilungen dienen der Dokumentation der Tätigkeit der Stadtreinigung Hamburg und der Information über deren Verlauf. Sie geben den Sach- und Rechtsstand sowie die Datengrundlagen zum jeweils angegebenen Veröffentlichungsdatum wieder und werden nach der Veröffentlichung nicht mehr aktualisiert. Sämtliche Angaben, insbesondere Aussagen mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbezug, Kennzahlen, Ziele und Prognosen, beziehen sich ausschließlich auf den damaligen Zeitpunkt und die damals geltenden methodischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie treffen keine Aussage über gegenwärtige oder künftige Eigenschaften von Produkten, Leistungen oder Tätigkeiten und stellen weder Werbung für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen noch ein Angebot dar. Ob und in welcher Form darin genannte Ziele oder Absichtserklärungen fortgeführt werden, ergibt sich ausschließlich aus den jeweils aktuellen Veröffentlichungen.

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