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seit 1 Uhr nachts 04. Februar 2023

SRH im Winterdiensteinsatz

Aufgrund von zu erwartendem Niederschlag (Schneefall) in den kommenden Stunden und niedrigen Bodentemperaturen ist der Winterdienst der Stadtreinigung Hamburg (SRH) seit 1 Uhr präventiv im Einsatz. Rund 150 Einsatzkräfte streuen zunächst vorbeugend die verkehrswichtigen Fahrbahnen sowie ein ausgewähltes Netz an Radwegen im Stadtgebiet, um der Gefahr von Eisbildung und Glätte entgegenzuwirken. Der Einsatz dauert voraussichtlich noch bis in den Vormittag an. Es kann weiterhin stellenweise zu Glätte kommen, alle Verkehrsteilnehmenden werden daher um Vorsicht gebeten. 

Schnee und Eis auf Gehwegen müssen in Hamburg die Eigentümer:innen der anliegenden Grundstücke entfernen. Glätte müssen die Anlieger:innen unmittelbar nach Eintritt beseitigen (mind. 1 m breit, bei starkem Fußgängerverkehr mehr, bei Eckgrundstücken bis zur Bordsteinkante). Dafür haben sie bis morgens um 8.30 Uhr Zeit. Der Einsatz von Tausalz ist verboten. 

Infos für alle zum Winterdienst stehen auf stadtreinigung.hamburg. Aktuelles zum Winterdienst gibt es auf Twitter unter @SRHnews. Die zu streuenden Radwege und Fahrbahnen sind im Geoportal Hamburg aufgeführt (Im Menü „Themen“ die „Fachdaten“ aufrufen, „Verkehr“ und „Winterdienst für den Radverkehr durch SRH“ anklicken).

Ihre Ansprechpartner in der Pressestelle

Pressesprecher Kay Goetze

Kay Goetze

Pressesprecher / Leiter Unternehmenskommunikation

Johann Gerner-Beuerle

stv. Pressesprecher

Anna-Maria Jeske

stv. Pressesprecherin

Die in diesem Bereich bereitgestellten Pressemitteilungen dienen der Dokumentation der Tätigkeit der Stadtreinigung Hamburg und der Information über deren Verlauf. Sie geben den Sach- und Rechtsstand sowie die Datengrundlagen zum jeweils angegebenen Veröffentlichungsdatum wieder und werden nach der Veröffentlichung nicht mehr aktualisiert. Sämtliche Angaben, insbesondere Aussagen mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbezug, Kennzahlen, Ziele und Prognosen, beziehen sich ausschließlich auf den damaligen Zeitpunkt und die damals geltenden methodischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie treffen keine Aussage über gegenwärtige oder künftige Eigenschaften von Produkten, Leistungen oder Tätigkeiten und stellen weder Werbung für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen noch ein Angebot dar. Ob und in welcher Form darin genannte Ziele oder Absichtserklärungen fortgeführt werden, ergibt sich ausschließlich aus den jeweils aktuellen Veröffentlichungen.

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