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Kamerateam filmt SRH Mitarbeiter bei der Arbeit
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EINSCHRÄNKUNGEN AB FREITAG, 10. MÄRZ 08. März 2023

Stadtreinigung Hamburg wird bestreikt

Die Gewerkschaft ver.di hat alle Tarifbeschäftigten der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum Warnstreik von Freitag, dem 10. März, bis Sonntag, dem 12. März, aufgerufen. Von diesem Warnstreik werden voraussichtlich die Recyclinghöfe der SRH, große Teile der Müllabfuhr, der Sperrmüllabfuhr und der Reinigung sowie die mobile Problemstoffsammlung betroffen sein. Die SRH empfiehlt dringend, Entsorgungen auf einen anderen Tag zu verschieben.

Da die SRH auch am Sonnabend bestreikt werden wird, werden die Ausfälle bei der Müllabfuhr am Freitag nicht am Sonnabend nachgeholt. Dies geschieht im Laufe der darauffolgenden Woche sukzessive.

Die SRH bedauert diese Einschränkungen sehr. Sie tut mit dem arbeitsbereiten Personal alles, um die Einschränkungen bestmöglich abzufedern.

So gibt es beispielsweise Notdienstvereinbarungen zum Winterdienst, zur Verkehrssicherung und zur Entsorgung von Kliniken und Pflegeeinrichtungen.

Aktuelle Informationen zu den warnstreikbedingten Einschränkungen sind unter www.stadtreinigung.hamburg zu finden.

Ihre Ansprechpartner in der Pressestelle

Pressesprecher Kay Goetze

Kay Goetze

Pressesprecher / Leiter Unternehmenskommunikation

Johann Gerner-Beuerle

stv. Pressesprecher

Anna-Maria Jeske

stv. Pressesprecherin

Die in diesem Bereich bereitgestellten Pressemitteilungen dienen der Dokumentation der Tätigkeit der Stadtreinigung Hamburg und der Information über deren Verlauf. Sie geben den Sach- und Rechtsstand sowie die Datengrundlagen zum jeweils angegebenen Veröffentlichungsdatum wieder und werden nach der Veröffentlichung nicht mehr aktualisiert. Sämtliche Angaben, insbesondere Aussagen mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbezug, Kennzahlen, Ziele und Prognosen, beziehen sich ausschließlich auf den damaligen Zeitpunkt und die damals geltenden methodischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie treffen keine Aussage über gegenwärtige oder künftige Eigenschaften von Produkten, Leistungen oder Tätigkeiten und stellen weder Werbung für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen noch ein Angebot dar. Ob und in welcher Form darin genannte Ziele oder Absichtserklärungen fortgeführt werden, ergibt sich ausschließlich aus den jeweils aktuellen Veröffentlichungen.

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