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Pressemitteilungen

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Recyclinghof Rondenbarg 13. Januar 2022

Recyclinghof Rondenbarg wegen Bauarbeiten nur von Westen aus erreichbar

Kunden der Stadtreinigung Hamburg (SRH) können den Bahrenfelder Recyclinghof im Rondenbarg 52a vom 17. Januar bis Ende August nur erreichen, wenn Sie in die Straße Rondenbarg von der Schnackenburgallee aus einbiegen. Grund ist eine Baustelle in der Straße.

Die Stadtreinigung Hamburg rechnet mit Rückstaus und empfiehlt ihren Kund*innen, bis Ende August alternativ die folgenden Recyclinghöfe aufzusuchen:

  • Westliche Richtung: Brandstücken 36 (Osdorf)
  • Nördliche Richtung: Krähenweg 22 (Niendorf)
  • Südöstliche Richtung: Feldstraße 69 (St. Pauli)
  • Alle drei alternativen Recyclinghöfe sind montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr und sonnabends von 8 bis 14 Uhr geöffnet. Der Recyclinghof Rondenbarg ist montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr und sonnabends von 8 bis 14 Uhr geöffnet.

Aktuelle Informationen zur Stadtreinigung Hamburg finden Hamburger:innen auch auf www.stadtreinigung.hamburg

Ihre Ansprechpartner in der Pressestelle

Pressesprecher Kay Goetze

Kay Goetze

Pressesprecher / Leiter Unternehmenskommunikation

Johann Gerner-Beuerle

stv. Pressesprecher

Anna-Maria Jeske

stv. Pressesprecherin

Die in diesem Bereich bereitgestellten Pressemitteilungen dienen der Dokumentation der Tätigkeit der Stadtreinigung Hamburg und der Information über deren Verlauf. Sie geben den Sach- und Rechtsstand sowie die Datengrundlagen zum jeweils angegebenen Veröffentlichungsdatum wieder und werden nach der Veröffentlichung nicht mehr aktualisiert. Sämtliche Angaben, insbesondere Aussagen mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbezug, Kennzahlen, Ziele und Prognosen, beziehen sich ausschließlich auf den damaligen Zeitpunkt und die damals geltenden methodischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie treffen keine Aussage über gegenwärtige oder künftige Eigenschaften von Produkten, Leistungen oder Tätigkeiten und stellen weder Werbung für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen noch ein Angebot dar. Ob und in welcher Form darin genannte Ziele oder Absichtserklärungen fortgeführt werden, ergibt sich ausschließlich aus den jeweils aktuellen Veröffentlichungen.

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