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Sperrmülltrickser 16. Januar 2022

Vorsicht vor Sperrmüll-Tricksern

Bei der Stadtreinigung Hamburg (SRH) gehen wieder vermehrt Beschwerden ein, in denen unangemessen teure Sperrmüllentsorgungen bemängelt werden. Diese Kund:innen hatten irrtümlich private Dienstleister und nicht die SRH mit der Sperrmüllentsorgung beauftragt.

Unseriöse Dienstleister werben vor allem im Internet für sich. Die Websites sind dabei so gestaltet, dass leicht der Eindruck entsteht, es handele sich bei dem Anbieter tatsächlich um die SRH. Die Trickser behaupten am Telefon, sie seien als Subunternehmen der Stadt bzw. der Stadtreinigung Hamburg tätig. Dieser Eindruck wird oftmals dadurch verstärkt, dass orangefarbene Kleidung getragen wird. Grundsätzlich ist es bei der SRH nicht üblich, externe Dienstleister mit der Sperrmüllabholung zu beauftragen.

Darauf sollten Kund:innen achten:

  • Die Sperrmüll-Fahrzeuge der SRH sind weiß. Orange ist dagegen nur die Schutzkleidung der Mitarbeitenden. Das Logo der SRH ist gut sichtbar platziert.
  • Die Abholung kann (derzeit) NUR per Telefon unter 040/2576-2576 bestellt werden.
  • Sperrmüllaufträge werden bei der SRH ausschließlich bargeldlos bezahlt.
  • Die SRH schickt immer zwei Fahrzeuge zur Abholung: einen Möbelwagen und einen Wagen mit Pressvorrichtung.
  • Die SRH rechnet nach Kubikmetern ab. Alte Kühlschränke und Waschmaschinen kosten beispielsweise keinen Aufpreis.

Ihre Ansprechpartner in der Pressestelle

Pressesprecher Kay Goetze

Kay Goetze

Pressesprecher / Leiter Unternehmenskommunikation

Johann Gerner-Beuerle

stv. Pressesprecher

Anna-Maria Jeske

stv. Pressesprecherin

Die in diesem Bereich bereitgestellten Pressemitteilungen dienen der Dokumentation der Tätigkeit der Stadtreinigung Hamburg und der Information über deren Verlauf. Sie geben den Sach- und Rechtsstand sowie die Datengrundlagen zum jeweils angegebenen Veröffentlichungsdatum wieder und werden nach der Veröffentlichung nicht mehr aktualisiert. Sämtliche Angaben, insbesondere Aussagen mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbezug, Kennzahlen, Ziele und Prognosen, beziehen sich ausschließlich auf den damaligen Zeitpunkt und die damals geltenden methodischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie treffen keine Aussage über gegenwärtige oder künftige Eigenschaften von Produkten, Leistungen oder Tätigkeiten und stellen weder Werbung für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen noch ein Angebot dar. Ob und in welcher Form darin genannte Ziele oder Absichtserklärungen fortgeführt werden, ergibt sich ausschließlich aus den jeweils aktuellen Veröffentlichungen.

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