Geh- und Radwege im Fokus
Am Freitag, den 30. Januar 2026, wurde das Verbot zum Ausbringen von Tausalz auf Nebenflächen erneut durch eine Allgemeinverfügung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) temporär ausgesetzt. Die Einsatzleitung im Winterdienst der Stadtreinigung Hamburg (SRH) hat ihre Planung daraufhin umgehend angepasst. Neben den Sofortrufer:innen, die in der Nacht zu Samstag ausrückten, sind seit 3 Uhr rund 100 Fahrzeuge unterwegs, um die anliegerfreien Gehwege und das abgestimmte Radwegenetz zu bearbeiten. So sollen betroffene Stellen von der, trotz Streumaßnahmen, teilweise entstandenen Eisschicht befreit werden. Der Einsatz wird noch bis in den Vormittag hinein andauern.
Wichtig:
Für das Räumen und Streuen der Gehwege, die nicht in der Zuständigkeit der SRH liegen, sind die Anlieger:innen verantwortlich (siehe Flyer: Winterdienst in Hamburg). Um eine bestmögliche Sicherheit für alle Bürger:innen zu gewährleisten, appelliert die SRH an alle Anlieger:innen, ihre Verantwortung wahrzunehmen und so einen wertvollen Beitrag für die Sicherheit Aller zu leisten. Dazu gehört die Gehwege vor ihren Grundstücken zu sichern (mind. 1 m breit, bei starker Frequenz mehr, bei Eckgrundstücken bis zur Bordsteinkante). Dafür haben Sie an Werktagen Zeit bis 8.30 Uhr Zeit. Nach einer Allgemeinverfügung der Behörde für Verkehrswende und Mobilität (BVM) ist es bis zum 13. Februar zulässig, auch auf Gehwegen und Radwegen Tausalze anzuwenden. Aufgrund der umweltschädlichen Wirkung wird darum gebeten, dies nur im notwendigen Maße zu tun.
Allgemeine Infos für alle zum Winterdienst der SRH finden Sie unter stadtreinigung.hamburg.
Aktuelles zum Winterdienst gibt es auf X (früher Twitter) unter @SRHnews. Die zu streuende Radwege und Fahrbahnen sind im Geoportal Hamburg aufgeführt.
Glättemeldungen: können über die SRH-App „Stadtreinigung Hamburg“ direkt an die Winterdienstzentrale der SRH übermittelt werden. Bei entsprechender Zuständigkeit werden diese Stellen dann gezielt bearbeitet.




